
Union Menschen mit Behinderung Lebenswert
für Sachlichkeit und Miteinander
Union für alle Menschen mit Behinderungen
zur Erreichung eines
gleichwertigen, gleichberechtigten und selbstbestimmten
Lebens in der Steiermark
ZVR: 831740299
Für Informationsanfragen oder Mitgliedschaftsansuchen:
Hier geht´s zum: Anmeldeformular
Hier geht´s zum: Anmeldeformular als Word-Dokument
e-mail:
sekretariat@umblebenswert.org
Augasse 132
8051 Graz
Telefon: 0316 68 22 40 0
Fax: 0316 68 22 40 10
Zu Gast beim Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverband
(Außerordentliches Mitglied)
§ 2: Vereinszweck
Zweck der UMB ist es, als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung im Land
Steiermark und deren Organisationen zu fungieren. Es sollen Interessen aller Menschen
mit Behinderungen jeglicher Art und jeglichen Umfangs vertreten werden. Dies
geschieht mit dem Ziel, ein gleichberechtigtes, gleichwertiges und möglichst selbstbestimmtes
Leben jedes Vereinsmitgliedes zu verwirklichen, um
• eine Bezugsperson für politische Anliegen seiner Vereinsmitglieder zu sein
• Kompetenzen für seine Mitglieder in verschiedensten Fällen zu vermitteln
• die Mitglieder zu unterstützen bei deren Selbstvertretung
• für seine Mitglieder beratend tätig zu sein
• um seinen Mitgliedern Hilfe bei Behördenwegen unentgeltlich zur Verfügung
zu stellen.
Zusammengefasst ist das Ziel des gegenständlichen Vereins, die Interessen von Menschen
mit Behinderung gegenüber der Politik, öffentlichen Interessen und der Gesetzgebung
zu vertreten.
Sohin ist Zweck des Vereins die gemeinnützige, mildtätige und unmittelbare Förderung
seiner Mitglieder anhand und ausschließlich aufgrund dieser Statuten.
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
[…]
Die ordentliche Mitgliedschaft steht folgenden Menschen offen: Menschen, die durch
Nichteinhaltung menschenrechtlicher Bestimmungen oder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen
am Führen eines selbstbestimmten, gleichberechtigten Lebens behindert
werden; Menschen, die eine durch öffentliche Stellen anerkannte Behinderung
aufweisen. Die für die Mitgliedschaft erforderlichen Kriterien sind über einschlägige
Dokumente nachzuweisen. Ordentliche Mitglieder müssen sich an der Vereinsarbeit
beteiligen.
[…]
Außerordentliche Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit fö rdern. Dies kann
durch finanzielle Zuwendungen oder sonstige Leistungen für den Verein geschehen.
Außerordentliche Mitglieder können Organisationen und Privatpersonen werden, die
sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
[…]